⇐ zurückAls erstes verschafft sich der Zahnarzt eine Übersicht über den Zustand der Zähne und die erforderlichen Behandlungsschritte. Diese werden im Allgemeinen mit dem Patienten abgestimmt.
Der zweite Schritt ist die Entfernung harter und weicher Ablagerungen (Zahnstein,
Plaque , Verfärbungen) auf den Zähnen und in den Zahnzwischenräumen (Interdentalräume). Dies geschieht zunächst grob mit verschiedenen Instrumenten, kleinen Bürsten, Feilen und Zahnseide, dann mit einem feinen ?Sandstrahl?, der den Schmelz nur geringfügig angreift. Liegen Zahnhälse frei werden diese gereinigt soweit sie erreichbar sind. Hier ist eine eindeutige Trennung von der
Parodontosebehandlung notwendig, bei der die Zahntaschen und freiliegenden Zahnwurzeln mit wesentlich höherem Aufwand gereinigt werden. Diese Leistung gehört nicht mehr in die PZR sondern stellt eine gesonderte Behandlung dar.
Nach der Reinigung werden die Zahnoberflächen mit Polierinstrument und -paste poliert um feinste Unebenheiten auszugleichen. Den Abschluss bildet eine Fluoridierung, bei der die Zahnoberflächen mit einer Schutzschicht aus
Fluorid überzogen werden.
Nach abschließender Kontrolle erhält der Patient häufig eine Anleitung und Empfehlungen zur richtigen Zahnpflege und Mundhygiene.
Die Entfernung der Ablagerungen beugt der
Entstehung von Karies und Parodontitis vor und verbessert die Mundhygiene. Das Abtragen der Verfärbungen beugt der vorschnellen Alterung des Zahnes vor und hat einen kosmetischen Effekt. Polieren glättet Oberflächen, damit sich neue Verschmutzungen weniger schnell ablagern. Die Fluoridierung schützt den Zahnschmelz vor Zersetzung durch Mikroorganismen oder Säuren und härtet die Zahnsubstanz. In der Beratung werden meist Putztechniken geübt und Informationen vermittelt wie Ernährungsgewohnheiten sich auf die Zahnsubstanz und den Zustand auswirken zum Beispiel starker Kaffee - oder Teegenuss.
Je nach Zustand der Zähne eines Patienten werden die Maßnahmen in unterschiedlichem Umfang ausgeführt. Demnach lassen sich keine allgemeinen Behandlungskosten festlegen. Häufig bietet die Zahnarztpraxis einen Pauschalbetrag an oder vereinbart die Kosten individuell. Auch ein Rabatt wird von manchen Zahnärzten bei regelmäßiger Behandlung in einer Art Abonnement angeboten.
Die PZR ist eine prophylaktische Maßnahme die nicht von jeder Krankenkasse getragen wird. In den allermeisten Fällen kommen Gesetzliche Kassen nicht dafür auf, da die PZR als Eigenleistung definiert ist. Bei Privaten Kassen ist eine Übernahme der Kosten abzuklären.
Nachweislich ist eine professionelle Zahnreinigung eine wichtige zusätzliche Komponente für den Erhalt gesunder Zähne und verringert kostenintensivere Behandlungen. Sie ersetzt nicht die
persönliche Zahnpflege und ist nur wirkungsvoll wenn der Patient ein Verständnis für die Prophylaxe entwickelt und eine aktiver Mitarbeit einbringt.
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