Zahnimplantate steuerlich absetzen
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinen Urteil vom 28.11.2007 (Az.: 2 K 5507/04) klargestellt, dass die Kosten von Zahnersatz - auch Zahnimplantaten - steuerlich abzugsfähig sind. Das Gericht stellte fest, dass Zahnimplantate zahntechnische Hilfsmittel im engeren Sinne darstellen. Damit können diese im Rahmen von außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Der trickreichen Argumentation einiger Finanzdirektionen, Zahnimplantate seien ganz normale vorbeugende Aufwendungen, die nur allgemein der Gesundheit und dem Wohlbefinden dienen, erteilten die Richter in Berlin-Brandenburg damit eine klare Absage.
In welcher Höhe außergewöhnliche Belastungen Ihre Steuerschuld tatsächlich reduzieren, ist jedoch auch von ihrem Familienstand und ihrem Gesamteinkommen abhängig. Denn nach diesen Faktoren ergibt sich ihre zumutbare Eigenbelastung (§ 33 Abs. 3 EStG) und nur der diese Grenze überschreitende Betrag mindert letztendlich ihre Steuerbelastung.
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03. July 2009 um 00:00:08 Uhr.
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