Zahnersatz auch im EU-Ausland nur mit Heil- und Kostenplan
Gericht: Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlung im EU-Ausland setzt Heil- und Kostenplan voraus.
Die Klägerin, hatte eine aus ihrer Sicht preisbewusste Zahnersatz-Behandlung in Frankreich bei ihrer Krankenkasse zur Bezahlung eingereicht. Die Kasse verweigerte die Zahlung mit Hinweis auf den fehlenden Heil- und Kostenplan.
Entscheidung Sozialgericht Gießen (Az.: S 21 KR207/04).
Das Sozialgericht Gießen hat die Klage abgewiesen. Die Frau habe es versäumt ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn, einen in Deutschland vorgeschriebenen Heil- und Kostenplan vorzulegen. Die Kasse habe somit keine Möglichkeit zur Prüfung der Notwendigkeit der Behandlung gehabt. Das deutsche Recht gelte hier auch im EU-Ausland.
Sozialgericht Gießen (Az.: S 21 KR207/04).
Die Klägerin, hatte eine aus ihrer Sicht preisbewusste Zahnersatz-Behandlung in Frankreich bei ihrer Krankenkasse zur Bezahlung eingereicht. Die Kasse verweigerte die Zahlung mit Hinweis auf den fehlenden Heil- und Kostenplan.
Entscheidung Sozialgericht Gießen (Az.: S 21 KR207/04).
Das Sozialgericht Gießen hat die Klage abgewiesen. Die Frau habe es versäumt ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn, einen in Deutschland vorgeschriebenen Heil- und Kostenplan vorzulegen. Die Kasse habe somit keine Möglichkeit zur Prüfung der Notwendigkeit der Behandlung gehabt. Das deutsche Recht gelte hier auch im EU-Ausland.
Sozialgericht Gießen (Az.: S 21 KR207/04).
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 26. May 2012 um 00:00:08 Uhr.
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